Sie möchten Ihr Haus während der Wintermonate verkaufen, sind sich aber nicht sicher, weil dies nicht die klassische „beste Verkaufszeit des Jahres“ ist?
Im Grunde spielt die Jahreszeit keine Rolle, wenn Ihre Präsentation stimmt. Wenn Sie ein Paar wichtige Punkte beachten, können Sie durchaus Ihre Vorteile aus dieser Verkaufssaison ziehen.
Zum Beispiel kann man davon ausgehen, daß Interessenten, die sich im Winter nach Immobilien umsehen, wirklich ernsthafte Käufer sind und nicht nur „einfach mal rumschauen“. Auch ist das Angebot im Winter deutlich geringer und Ihre Immobilie muss sich mit weniger anderen Angeboten messen. Also denken Sie bitte nicht, dass die Jahreszeit einen Einfluss auf Ihren Verkaufspreis haben muss.
Hier ein paar Tipps, damit Ihre Immobilie auch im Herbst/Winter optimal präsentiert wird:
Interessenten schauen sich Ihre Immobilie vorab gerne von außen an. Nutzen Sie das zu Ihrem Vorteil und punkten schon hier. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Immobilie von außen einen guten Eindruck macht.
Halten Sie Treppen sauber, ggf. reinigen Sie die Platten (auch der Einfahrt). Geräte zum kärchern können Sie preiswert in Baumarkt gegen eine Gebühr ausleihen. Natürlich sollten Sie dies nur tun, wenn es nicht friert. Sonst verwandelt sich Ihr Grundstück in eine gefährliche Schlittschuhbahn oder sie beschädigen Ihren Bodenbelag!
Befreien Sie Gehwege und Zugänge von Laub oder Schnee und sorgen Sie dafür, dass man Ihrem Haus ansieht, dass Sie sich gut darum kümmern. Halten Sie Ihre Eingangstür, Briefkasten, Namensschild und Hausnummer sauber, streichen evtl. abgeblätterte Farbe nach oder ersetzten die Farbe ganz.
Ein einfacher Kranz aus Buchs oder anderem Grün sorgt für etwas Frische. Oder stellen Sie eine Schale mit frost fester Bepflanzung auf.
Sträucher und Bäume rund um das Haus sollten gepflegt aussehen. Der Herbst ist die optimale Zeit für einen Rückschnitt, ehe die Pflanzen für den Winter eine Ruhepause einlegen. Bei Temperaturen unter fünf Grad sollten Sie keinen Rückschnitt mehr durchführen. Per Bundesnaturschutzgesetz ist dies im Zeitraum vom 1. März bis 30. September verboten, um brütende Vögel zu schützen. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist aber zulässig.
Wenn Sie diesen Zeitpunkt verpasst haben und die Temperaturen schon unter 5 Grad gefallen ist, sammeln Sie die herunter gefallenen Äste auf. Laub unter Sträuchern können Sie liegen lassen, Igel und Co. Werden Ihnen dankbar sein.
Halten Sie Ihren Zaun in Schuss. Falls etwas defekt ist, sollten Sie es reparieren oder ersetzten. Wenn nötig, streichen Sie Ihren Zaun. Ein Gartentor sollte ohne Geräusche und Mühe auf und zu gehen und nicht klemmen oder schleifen.
Halten Sie die von außen sichtbare Dekoration auf der Fensterbank einfach. Ein schönes Windlicht im Fenster mit einer LED Kerze macht einen freundlichen Eindruck, belastet den Geldbeutel nicht sehr und da keine offene Flamme genutzt wird, ist es ungefährlich. LED Kerzen gibt es mit Fernbedienung, mit eingebauter Zeitschaltuhr oder Dämmerungssensor.